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Für die Behandlung von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen wird eine ärztliche Verordnung benötigt, die von HNO-Ärzten, Phoniatern, Kinderärzten, Neurologen, Kieferorthopäden oder Hausärzten ausgestellt wird.
Sprachstörungen äußern sich bei Kindern und Erwachsenen in Form von Einschränkungen der Sprachproduktion und /oder des Sprachverstehens.
Es können auch die Bereiche Lesen und Schreiben betroffen sein. In der Praxis bieten wir die Diagnostik, Beratung und Therapie von alle Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen an.