Tel.: 0511 – 215 44 66 | Warburghof 18 - 30627 Hannover – Roderbruch

Sprachstörungen äußern sich bei Kindern und Erwachsenen in Form von Einschränkungen der Sprachproduktion und /oder des Sprachverstehens.

Es können auch die Bereiche Lesen und Schreiben betroffen sein.

In der Praxis bieten wir die Diagnostik, Beratung und Therapie von alle Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen an.

Für den jeweiligen Patienten wird ein individueller Behandlungsplan mit spezifischen therapeutischen Schwerpunkten erstellt. Der interdisziplinäre Austausch, z.B. mit Erziehern, Frühfördereinrichtungen, Therapeuten aus anderen Fachgebieten wie Ergo- und Physiotherapie spielt eine wesentliche Rolle.

Unser Angebot umfasst Beratung, Diagnose und Therapie bei:

  • Kindlichen Sprachentwicklungsstörungen / Sprachentwicklungsverzögerungen
  • Stottern im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter
  • Stimmstörungen im Kinder-, Jugend- und Erwachsenenalter
  • bei selektiven Mutismus
  • Ess- und Fütterungsstörungen im Baby- und Kindesalter
  • Aphasie und Dysarthrie bzw. Dysarthrophonie, Dysphagie(Schluckstörungen)
  • Poltern im Jugend- und Erwachsenenalter
  • Myofunktionellen Störungen (zur Unterstützung der kieferorthopädischen Behandlung)
  • Auditiven Wahrnehmungsstörungen
  • Bei Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb
  • Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)
  • Rechenschwäche (Dyskalkulie)
  • Bei anderen Lernproblemen
  • Konzentrationsschwierigkeiten (u.a. Marburger Konzentrationstraining)

Beratung, Diagnostik und Therapie kann auch in polnischer, russischer und türkischer Sprache erfolgen.

Therapievoraussetzungen

Für die Behandlung von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen wird eine ärztliche Verordnung benötigt, die von HNO-Ärzten, Phoniatern, Kinderärzten, Neurologen, Kieferorthopäden oder Hausärzten ausgestellt wird.

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Seit 2004 müssen Patienten über 18 Jahren einen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes, sowie einer Verordnungsgebühr von 10€ selbst übernehmen.

Die Therapie wird als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt. Eine Therapiesitzung dauert zwischen 30 und 60 Minuten und findet je nach Bedarf ein- bis mehrmals wöchentlich statt. Bei Bedarf und entsprechender medizinischer Indikation kann die Therapie auch als Hausbesuch durchgeführt werden (z.B. im häuslichen Umfeld, im Alters- und Pflegeheim, im Krankenhaus).

Die Lerntherapie unterliegt nicht den Leistungen der Krankenkassen.

Ausgenommen sind hiervon auditive Wahrnehmungsstörungen, deren Vorbeugung oder Behandlung als Kassenleistungen anerkannt sind.

Bei Lese-Rechtschreib-Schwäche und Rechenschwäche handelt es sich um eine nach § 35a KJHG geförderte lerntherapeutische Maßnahme oder eine privat zu finanzierende Therapie.

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