Sprachstörungen äußern sich bei Kindern und Erwachsenen in Form von Einschränkungen der Sprachproduktion und /oder des Sprachverstehens.
Es können auch die Bereiche Lesen und Schreiben betroffen sein.
In der Praxis bieten wir die Diagnostik, Beratung und Therapie von alle Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen an.
Für den jeweiligen Patienten wird ein individueller Behandlungsplan mit spezifischen therapeutischen Schwerpunkten erstellt. Der interdisziplinäre Austausch, z.B. mit Erziehern, Frühfördereinrichtungen, Therapeuten aus anderen Fachgebieten wie Ergo- und Physiotherapie spielt eine wesentliche Rolle.
Unser Angebot umfasst Beratung, Diagnose und Therapie bei:
- Kindlichen Sprachentwicklungsstörungen / Sprachentwicklungsverzögerungen
- Stottern im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter
- Stimmstörungen im Kinder-, Jugend- und Erwachsenenalter
- bei selektiven Mutismus
- Ess- und Fütterungsstörungen im Baby- und Kindesalter
- Aphasie und Dysarthrie bzw. Dysarthrophonie, Dysphagie(Schluckstörungen)
- Poltern im Jugend- und Erwachsenenalter
- Myofunktionellen Störungen (zur Unterstützung der kieferorthopädischen Behandlung)
- Auditiven Wahrnehmungsstörungen
- Bei Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb
- Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)
- Rechenschwäche (Dyskalkulie)
- Bei anderen Lernproblemen
- Konzentrationsschwierigkeiten (u.a. Marburger Konzentrationstraining)
Beratung, Diagnostik und Therapie kann auch in polnischer, russischer und türkischer Sprache erfolgen.
Therapievoraussetzungen
Für die Behandlung von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen wird eine ärztliche Verordnung benötigt, die von HNO-Ärzten, Phoniatern, Kinderärzten, Neurologen, Kieferorthopäden oder Hausärzten ausgestellt wird.
Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Seit 2004 müssen Patienten über 18 Jahren einen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes, sowie einer Verordnungsgebühr von 10€ selbst übernehmen.
Die Therapie wird als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt. Eine Therapiesitzung dauert zwischen 30 und 60 Minuten und findet je nach Bedarf ein- bis mehrmals wöchentlich statt. Bei Bedarf und entsprechender medizinischer Indikation kann die Therapie auch als Hausbesuch durchgeführt werden (z.B. im häuslichen Umfeld, im Alters- und Pflegeheim, im Krankenhaus).
Die Lerntherapie unterliegt nicht den Leistungen der Krankenkassen.
Ausgenommen sind hiervon auditive Wahrnehmungsstörungen, deren Vorbeugung oder Behandlung als Kassenleistungen anerkannt sind.
Bei Lese-Rechtschreib-Schwäche und Rechenschwäche handelt es sich um eine nach § 35a KJHG geförderte lerntherapeutische Maßnahme oder eine privat zu finanzierende Therapie.